Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir wollen, dass alle Menschen diese Website nutzen können: mit Tastatur, Screenreader, Vergrößerung oder auf dem Telefon.
Stand: 31. Oktober 2026
Stand der Vereinbarkeit
Die Website ist nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2, Stufe AA, gestaltet und geprüft. Sie erfüllt diese Anforderungen weitgehend; Ausnahmen stehen unten. Geprüft wurde mit automatischen Tests (axe-core) und von Hand: Tastaturbedienung, sichtbarer Fokus, Kontraste, Textalternativen, Überschriftenstruktur, Sprachauszeichnung, Darstellung bis 400 % Zoom und reduzierte Bewegung.
Bewegung
Die goldene Lyra auf der Startseite schwenkt langsam hin und her. Die Schaltfläche „Bewegung pausieren“ hält sie an. Haben Sie in Ihrem Betriebssystem „Bewegung reduzieren“ eingestellt, bleibt sie stehen, und alle Einblendungen entfallen.
Bekannte Einschränkungen
- Reglements und Formulare des Veranstalters sind englischsprachige PDF-Dokumente, die nicht vollständig barrierefrei sind. Auf Anfrage schicken wir Ihnen die Inhalte in einer zugänglichen Form.
Rechtlicher Rahmen
Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) gilt seit 28. Juni 2025 für bestimmte Produkte und Dienstleistungen, darunter Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr; Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Unabhängig davon, ob es auf diese Website anwendbar ist, richten wir uns nach WCAG 2.2 AA.
Barriere melden
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Sind Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden, können Sie ein kostenloses Schlichtungsverfahren nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz beim Sozialministeriumservice beantragen.